Aktuelle Corona-Regeln: Hüttenübernachtungen in den Alpen
Wie die Übernachtung in den Hütten in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien geregelt sind
(Stand 15. Juni 2021)
Als ich letztes Jahr diesen Artikel über die Hüttenübernachtungen unter Corona-Bedingungen in den Alpen schrieb, hätte ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen können, dass ich das noch einmal in 2021 tun würde. Aber auch in diesem Sommer werden wir mit Corona-Einschränkungen leben müssen. Es wird sogar – Stand heute – noch etwas schwieriger sein, eine Weitwanderung oder Fernwanderung zu machen. Viele Länder haben oder werden ihre Regeln verschärfen. Zudem werden die Alpenvereine wie auch die Politik Lösungen finden müssen, wie sie mit Geimpften, Genesenen und Nichtgeimpften umgehen.
Ich habe diesen Artikel nach derzeitigen Kenntnisstand aktualisiert. Dennoch bleiben viele Fragen für uns Weit- und Fernwanderer offen. Zur Orientierung habe ich auch die Regeln aus dem letzten Jahr im Artikel belassen. Als Orientierungshilfe. Es ist aber davon auszugehen, dass diese in 2021 eher verschärft werden.
Während wir sonst beim alpinen Wandern manchmal nicht einmal wissen, in welchem Land wir uns gerade befinden – so schnell ist man am Grat unmerklich ins Nachbarland gewechselt – werden nun die inneralpinen Grenzen wieder wichtig. Allein der Mindestabstand ist ganz unterschiedlich geregelt und variiert zwischen 1 und 3 Metern. Auch andere Corona-Bestimmungen variieren von Land zu Land. In diesem Artikel habe ich die wichtigsten Regeln der Länder zu Hütteneinkehr und Hüttenübernachtung bestmöglich zusammengestellt. Er wird fortlaufend aktualisiert.
Aber zunächst noch etwas Grundsätzliches, was in allen Ländern auch in diesem Jahr gleich ist: Die Einschränkungen führen in nahezu jeder Hütte zu geringeren Belegungszahlen. Volle Matratzenlager wird es nirgends geben. Dies führt zwangsläufig dazu, dass sich die Hüttenwirte überlegen müssen, ob eine Öffnung ihrer Hütte für Übernachtungsgäste wirtschaftlich rentabel ist. Schaut also unbedingt bei eurer Tourenplanung nach, ob die Hütte diesen Sommer überhaupt öffnet.
Hütten in Deutschland
- Öffnung für Tagesgäste im Außenbereich: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 bis 22.00 Uhr geöffnet (ab 10. Mai)
- Öffnung für Tagesgäste im Innenbereich: nein, nur für Beherbergungsgäste
- Öffnung für Übernachtungsgäste: In Kreisen und Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 geöffnet (ab 21. Mai, sofern es die Witterung zulässt)
- Öffnung der Seilbahnen: ab 21 Mai bei stabiler Inzidenz unter 100, mit negativem Corona Test, Nachweis über Impfung/Genesung)
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Hütten auch bei Inzidenzen über 100 Speisen und Getränke To-go anbieten, dazu empfiehlt sich ein Blick auf die jeweilige Website der Hütte.
Was heißt getestet, genesen, geimpft in Deutschland?
- Getestet: Negativer PCR-Test oder negativer POC-Antigentest (von befugter Stelle, Gültigkeit: 24h)
- Genesen: Corona-Infektion liegt max. 6 Monate zurück (Nachweis mitführen)
- Geimpft: ab dem 15 Tage nach Zweitimpfung (bei Johnsen&Johnsen nach der Erstimpfung/bei Genesenen nach der 1. Impfung)
- Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen
Allgemeine Regeln beim Bergsport (Bayern)
- Gesund: Geh nur in die Berge, wenn du gesund bist
- Kleingruppen: hier gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen
- Abstand: Achte bei Begegnungen mit anderen Wanderern auf die Einhaltung des Mindestabstandes (1,5 Meter), sonst Mund-Nasen-Schutz tragen
- Keine Kontakt-Rituale: Unterlasse Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, Gipfelbussi usw.
- Im Rucksack: Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel
Hütteneinkehr für Tagesgäste:
Die Hüttenwirte werden je nach baulichen und personellen Voraussetzungen die Hygienekonzepte anders umsetzen. Sie informieren darüber an der Hütte. Aktuell sind Tagesbesuche in der Außengastronomie in den Hütten in Bayern wieder möglich
Folgende Regeln gelten:
- Inzidenz über 100: geschlossen
- Inzidenz über 50: Außenbereich für Getestete, Genesene und Geimpfte (max. 5 Personen aus 2 Haushalten, zzgl. zugehöriger Kinder, ohne Geimpfte und Genesene)
- Inzidenz über 35: Außenbereich, keine Testpflicht (max. 5 Personen aus 2 Haushalten, zzgl. zugehöriger Kinder, ohne Geimpfte und Genesene)
- Inzidenz unter 35: Außenbereich, keine Testpflicht (max. 10 Personen aus 3 Haushalten, zzgl. zugehöriger Kinder, ohne Geimpfte und Genesene)
Diese Regeln gelten unabhängig von der Inzidenz:
- AHA-Regeln einhalten
- Nutze die gekennzeichneten Laufwege und Sitzflächen
- Das Hüttenpersonal nimmt deine Kontaktdaten auf (Registrierungspflicht)
- Überall in und außerhalb der Hütte muss der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden (Ausnahme: Personen, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist)
- Nur gesund auf die Hütte, sonst ist keine Bewirtung möglich
- Mund-Nasen-Schutz (FFP2- Maskenpflicht) ist in und außerhalb der Hütte Pflicht, lediglich am Tisch darfst du ihn absetzen
- Nimm genügend Proviant und Getränke mit, falls durch die reduzierten Sitzplätze keine Einkehr möglich ist.
Hüttenübernachtungen
Hüttenübernachtungen sind seit dem 21. Mai unter einer Inzidenz von 100 wieder möglich – sofern es die Witterung zulässt. Die Hüttenwirte werden je nach baulichen und personellen Voraussetzungen die Hygienekonzepte anders umsetzen. Die Hütten informieren darüber an der Hütte oder im Vorfeld am Telefon. Da die Belegung im Zimmer derzeit auf einen Hausstand reduziert sind, wird es wie im letzten Jahr nur reduzierte Belegungen geben.
Diese Regeln gelten 2021:
- Zimmer reservieren: ohne Anmeldung, kein Schlafplatz / falls du schon reserviert hast, lass dir dieses noch einmal bestätigen
- Zugang nur für Hüttengäste Getestete, Geimpfte und Genesene (s.o.)
- Das musst du dabeihaben: eigene FFP2-Maske, eigenes Handtuch, einen eigenen wärmenden Schlafsack (Hüttenschlafsack reicht nicht aus!), eigenen Kissenbezug (evtl. eigenes Laken)
- Im Zimmer: Pro Raum darf maximal ein Hausstand übernachten / Vermutung: Im letzten Jahr wurde diese Regel im Laufe des Sommers aufgeweicht, womöglich ist dies auch dieses Jahr der Fall
- Im Badezimmer: eventuell wird es in öffentlichen Waschräumen vorgegebene Zeiten pro Raumbelegung geben, möglicherweise kannst du auch überhaupt nicht Duschen, beim Alpenverein heißt es: „Waschräume und Duschen dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften benutzt werden“
- Beim Essen: siehe auch Hütteneinkehr, möglicherweise gibt es für Frühstück und Abendessen Zeitpläne, als Übernachtungsgast darfst du auch in der Hütte essen
Wan welche Hütte öffnet hat der Alpenverein hier zusammengefasst: Öffnungstermine der Alpenvereinshütten
Hüttentouren – Perspektiven 2021
Die oben genannten Auflagen machen eine Hüttentour für Getestete problematisch, da man ja schlecht einen Test von offizieller Stelle (der ja nur 24 Stunden gültig ist) irgendwo auf einem Gipfel oder Joch machen kann. Allerdings heißt es auf der Seite des DAV: „Nimm für Mehrtagestouren Selbsttests mit!“. Das lässt die Vermutung zu, dass man vor der Hütte unter Aufsicht auch einen Selbsttest machen kann. Ich habe dazu beim Alpenverein nachgefragt, die Antwort: „Auf Grund der unterschiedlichen Regelungen in Österreich und Deutschland bzw. Bayern gelten auf den DAV Hütten unterschiedliche Regelungen. Bei Mehrtagestouren bitte direkt mit der Hütte abklären ob die Hütte die Selbsttests unter Aufsicht zulassen. Die Organisation einer Teststation am Berg ist personaltechnisch sehr aufwändig und organisatorisch nicht immer umsetzbar.“
Hütten in Italien
Urlaub in Italien ist seit dem 16. Mai wieder einfacher möglich: Wer ins Land einreist, muss keine Quarantänebestimmungen erfüllen, wenn er getestet, geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist. Die Einreise ohne Quarantäne ist mit dem Grünen Pass möglich. Wichtig: Zur Einreise muss ein Einreise-Formular mitgeführt werden. Für alle italienischen Regionen kann es digital hier ausgefüllt werden: Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular. Die autonome Provinz Südtirol hat ein eigenes Einreise-Formular. Ausnahmslos alle (auch Geimpfte und Genesene) brauchen bei der Einreise einen negativen PCR oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Was bei der Rückreise nach Deutschland gilt, findest du am Ende dieses Artikels. Weitere Infos gibt’s beim Auswärtigen Amt: Italien
Grüner Pass = negativer PCR-Test der letzten 72 Stunden, negativer Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden, abgeschlossener Impfzyklus, Genesung einer Covid-19-Erkrankung
- Öffnung für Tagesgäste im Innen- und Außenbereich: Restaurants können bis 22 Uhr offen sein, der Zutritt zur Außengastronomie ist uneingeschränkt möglich, Innenräume sind nur nach Reservierung und mit Grünem Pass zugänglich.
- Öffnung für Übernachtungsgäste: Zugang ist nur mit Grünem Pass möglich
- Öffnung für Seilbahnen: Seilbahnen sind offen, fahren aber nur mit 50% Kapazität, FFP2-Masken-Pflicht
- Reisen zwischen den Regionen: gelbe Regionen für alle, orange und rote Regionen nur mit Grünem Pass
Allgemeine Regeln beim Bergsport
- Gesund: Geh nur in die Berge, wenn du gesund bist
- Abstand: bei sportlichen Aktivitäten im Freien muss immer ein Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten werden, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts, sonst muss ein Mund-Nasen-Schutz verwendet werden. (Achtung: Menschenansammlungen sind weiterhin verboten)
- Geführte Touren: Erlaubt sind bergsportliche Aktivitäten im Freien, die unter der Koordination einer alpinen Führungskraft durchgeführt werden, die die Einhaltung der im Gesetz genannten zwischenmenschlichen Abstände überwacht
- Keine Kontakt-Rituale: Unterlasse Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, Gipfelbussi usw.
- Im Rucksack: Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
Hütteneinkehr für Tagesgäste:
- Im Freien gilt ein Abstand von einem Meter bzw. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- In geschlossenen Räumen ist ein Zugang nur mit Grünem Pass möglich, zudem FFP2-Masken-Pflicht
- Überfüllung: Es gibt Zugangsregelungen, daher ist eine telefonische Anfrage im Vorfeld empfohlen
- Am Tisch: auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege kann verzichtet werden
- Sperrstunde: 22 Uhr
Hüttenübernachtungen auf Schutzhütten und Berggasthöfen (AVS-Hütten)
Bitte beachte die obenstehenden Bedingungen, sprich ein Zugang ist derzeit nur mit Grünem Pass möglich. Weitere Regeln sind derzeit noch nicht bekannt.
Die Kapazität der Schlafsäle in den Schutzhütten war 2020 auf 2/3 reduziert, darüber hinaus galten folgende Regeln:
- Zimmer reservieren: auf AVS-Hütten besteht eine Reservierungspflicht über das Online-Reservierungssystem, E-Mail oder Telefon
- Mund-Nasen-Schutz ist beim Hüttenbesuch Pflicht, mindestens eine medizinische Maske.
- Das musst du dabeihaben: Handtuch, Spannleintuch und eigenen Schlafsack (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack), es sei denn der Hüttenwirt gibt bei Reservierung andere Hinweise/ Update 06.07.2020: Frag in den Hütten unbedingt nach, bei unserer 6-Tages-Hüttentour hätten wir kein Laken und keinen Schlafsack gebraucht!
- Abstand: Zwischen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 2 Metern (Südtirol: 1 Meter) eingehalten werden, außer sie stammen aus demselben Haushalt, im Speiseraum gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Südtirol: 1 Meter).
- Selbstversorgung ist auf Hütten des AVS nicht erlaubt
- Umziehen: Verschwitzte Bergsteiger müssen sich vor der Hütte umziehen und die verschwitzte Kleidung im Rucksack verstauen (Wäschetrocknung ist nur im Freien möglich)
- Rucksack nicht auspacken: Generell sollten im Hütteninnenbereich die Gegenstände im Rucksack verbleiben
- Biwaks: Vom AVS betreute Biwaks und Selbstversorgerheime bleiben bis auf weiteres nicht zugänglich, so die offizielle Mitteilung, aber die Realität…
- Duschen: Der Zugang zu den Duschen wird ganz unterschiedlich gehandhabt, also unbedingt nachfragen. Schätzungsweise bei 50% der Hütten kannst du duschen.
Bei Mehrtagestouren: Selbsttests mitführen!
Hüttenübernachtungen auf Schutzhütten und Berggasthöfen (CAI-Hütten)
Neben dem Alpenverein Südtirol (AVS) betreibt auch der italienische Alpenverein (Club Alpino Italiano / CAI) etwa 326 Schutzhütten. Hier gibt es derzeit noch keine weiteren Infos.
Hütten in Österreich
Seit dem 19. Mai lässt Österreich auch wieder Touristen ins Land lassen. Was bei der Rückreise nach Deutschland gilt, findest du am Ende dieses Artikels. Das österreichische Öffnungskonzept:
- Ausgangssperre aufgehoben
- Was in Italien der Grüne Pass, ist in Österreich die 3G-Regel. Das bedeutet: Getestet: Negativer Anti-Gen-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden, mit behördlichem Datenverarbeitungssystem), negativer Anti-Gen-Test (nicht älter als 48 Stunden, von einer befugten Stelle), negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden, von einer befugten Stelle) / Genesen: ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion / Geimpft: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung.
- Es gilt eine digitale Registrierungspflicht bei Einreise nach Österreich. Das Formular gibt es hier: Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance)
- Weitere Infos gibt’s beim Auswärtigen Amt: Österreich
Die österreichischen Hütten haben wie folgt geöffnet:
- Öffnung für Tagesgäste im Innen- und Außenbereich: Öffnung ab 19. Mai möglich, Voraussetzung ist ein 3G-Nachweis
- Öffnung für Übernachtungsgäste: Öffnung ab 19. Mai möglich, Voraussetzung ist ein 3G-Nachweis
- Öffnung für Seilbahnen: offen, FFP2-Masken-Pflicht, bei geschlossenen Gondeln gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent
Wichtig: Viele Hütten befinden sich auch über den 19. Mai hinaus ohnehin noch in der Winterruhe.
Allgemeine Regeln beim Bergsport
- Gesund: Geh nur in die Berge, wenn du gesund bist
- Abstand: bei sportlichen Aktivitäten im Freien muss immer ein Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten werden, sonst muss ein Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.
- Keine Kontakt-Rituale: Unterlasse Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, Gipfelbussi usw.
- Im Rucksack: Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
Diese Regeln gelten 2021 bei der Hütteneinkehr für Tagesgäste:
- 3G-Nachweis erforderlich
- Nutze die gekennzeichneten Laufwege und Sitzflächen
- Überall in und außerhalb der Hütte muss der Mindestabstand von 2 Meter eingehalten werden und eine FFP2-Maske getragen werden, außer am Tisch
- Gemeinsam an einem Tisch sitzen: 4 Personen (innen), 10 Personen (außen), jeweils zzgl. Kinder
- Registrierungspflicht
- Nur gesund auf die Hütte, sonst ist keine Bewirtung möglich
- Nimm genügend Proviant und Getränke mit, falls durch die reduzierten Sitzplätze keine Einkehr möglich ist.
Diese Regeln gelten 2021 bei der Hüttenübernachtung in Österreich
- Zimmer reservieren: ohne Anmeldung, kein Schlafplatz / Falls du schon reserviert hast, lass dir dieses noch einmal bestätigen
- Beim erstmaligen Betreten des Beherbergungsbetriebes ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
- Das musst du dabeihaben: Mund-Nasen-Schutz (FFP2), einen eigenen wärmenden Schlafsack (Hüttenschlafsack reicht nicht aus!), eigenen Kissenbezug, Handtuch und ein eigenes Laken
- Im Zimmer: Wer auf der Hütte übernachtet, muss in den Schlaflagern den Mindestabstand zu allen Personen zu halten, die nicht im gemeinsamen Hausstand leben
- Beim Essen: Am Esstisch im Innenraum 4 Personen, außen 10 Personen zzgl. Kindern.
- Duschen: Derzeit handhaben die Hütten das Thema Duschen ganz unterschiedlich: Mal ist es möglich, mal steht im Außenbereich ein Pott zur Verfügung, mal ist Duschen nicht erlaubt. Fragt also unbedingt bei der Buchung nach, wie die Hütte das handhabt.
- Registrierungspflicht
Von Hütte zu Hütte – Perspektiven 2021
Bloggerkollege Martin vom Blog gehlebt.at hat ebenfalls bereits einige Recherchen angestellt, wie womöglich die Hüttenzutritte in diesem Jahr geregelt sein könnten bzw. wie eine Weit- oder Fernwanderung mit Hüttenübernachtungen geregelt sein können:
- Für Geimpfte: Liegt die Erstimpfung länger als 21 Tage zurück, dann brauchst du nur deinen Impfnachweis und kannst dich frei bewegen.
- Für Genesene: Nur wenn deine Cornoa-Infektion in den letzten 6 Monaten stattfand, kannst du dich mit ärztlichem Nachweis auf den Weg begeben.
- Selbsttests: Du brauchst bei jeder Hütte einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die Selbsttests (mit behördlicher Datenverarbeitung/QR-Code) gibt es in den Apotheken. Allerdings haben die Bundesländer ganz verschiedene Datenverarbeitungs-Systeme. Entweder eine Online-Plattform oder eine App. Ohne Smartphone und Internetverbindung wird es unterwegs vermutlich schwierig. Eine Verwendung ist jedoch nicht Pflicht. Du wirst deine Registrierung auch mit Papier und Stift vor Ort durchführen können. Klingt alles noch nicht ganz ausgereift und wirklich konkrete Infos fehlen noch. Es soll nach derzeitigen Berichten aber die Möglichkeit bestehen, direkt an der Hütte unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen. Ausreichend Selbsttests müssen mit auf deine Hüttentour.
Hütten in der Schweiz
Im Gegensatz zu allen anderen Ländern ist eine Einreise in die Schweiz derzeit ohne besondere Auflagen möglich – zumindest wenn diese aus einen Nicht-Risikogebiet erfolgt. Für Deutschland heißt das: Sachsen und Thüringen zählen zum Risikogebiet, die anderen Bundesländer nicht. Wer aus einen Risikogebiet einreist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen und in eine 10-tägige Quarantäne, die ab dem 7. Tag mit Test verkürzt werden kann. Beachte, dass bei der Wiedereinreise nach Deutschland Quarantäneregeln einzuhalten sind. Mehr Infos findest du auch beim auswärtigen Amt: Schweiz
- Öffnung für Tagesgäste im Innen- und Außenbereich: Innenbereiche weiterhin geschlossen, Außengastronomie offen
- Öffnung für Übernachtungsgäste: geöffnet mit speziellen Hygienekonzepten (sofern es die Witterung zulässt)
- Öffnung für Seilbahnen: offen, Maskenpflicht
Allgemeine Regeln beim Bergsport
- Gesund: Geh nur in die Berge, wenn du gesund bist
- Test: Ein Selbsttest am Vortag des Hüttenbesuchs ist erwünscht
- Abstand: bei sportlichen Aktivitäten im Freien soll immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden
- Geführte Touren: Gruppenführungen mit Bergführer sind mit bis zu 15 Personen erlaubt
- Keine Kontakt-Rituale: Unterlasse Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen, Gipfelbussi usw.
- Im Rucksack: Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
Hütteneinkehr für Tagesgäste:
- Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in allen Innenräumen und angrenzenden Außenräumen (außer am Tisch)
- Maximal 4 Personen pro Tisch (Ausnahme Familien mit Kindern die im gleichen Haushalt leben)
- Reduktion der Belegung aufgrund der vorgegebenen Distanzregeln oder baulichen Maßnahmen
- Gäste müssen an den Tischen bedient werden
- Alle Gäste müssen Kontaktdaten hinterlegen
Hüttenübernachtung in den SAC-Hütten
- Zimmer reservieren: ohne Anmeldung, kein Schlafplatz / falls du schon reserviert hast, lass dir dieses noch einmal bestätigen
- Das musst du dabeihaben: Schutzmasken und Desinfektionsmittel, zwingend auch Handtuch, eigenen Hüttenschlafsack und Kissenbezug
- Im Zimmer: 1,5 Meter Abstand muss in den Schlaf- und Gemeinschaftsräumen eingehalten werden
- Gemeinschaftsräume: es kann zu Einschränkungen in der Benutzung kritischer Räume/Flächen (Schuhraum, sanitäre Anlagen, Treppen ) kommen
- Beim Essen: Gästegruppen sind mit maximal vier Personen am gleichen Tisch erlaubt, die Gästegruppen müssen an den einzelnen Tischen so platziert werden, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Masken: Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in allen Innenräumen und angrenzenden Außenräumen
- Zelten an der Hütte: Sofern es die räumlichen Gegebenheiten hergeben, bieten die Hütten auch alternative Beherbergungsformen an (z.B. Zelte um die Hütte)
Rückreise nach Deutschland
Die Regeln für die Rückreise nach Deutschland hängen davon ab, ob ein Land als Risikogebiet eingestuft wird, oder nicht. Risikogebiet: Bei einer 7-Tage-Inszidenz des Landes zwischen 50 und 200. Eine Quarantäne bei Rückkehr ist nur noch bei Hochinzidenz- (über 200) und Virusvarianten-Gebieten erforderlich. In ganz Deutschland gilt eine Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten:
Wer aus einem Risikogebiet ohne Test einreist, muss für 10 Tage in Quarantäne
Wer sein negatives Testergebnis (Antigentest maximal 48 Stunden, PCR-Test maximal 72 Stunden, Selbsttests werden nicht akzeptiert) über das Einreiseportal der Bundesrepublik hochlädt, ist von der Quarantäne befreit (spätestens 48 Stunden nach der Einreise).
Wer geimpft (22. Tag nach der Zweitimpfung) oder von Corona genesen (mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate) ist, ist von der Testpflicht befreit
Digitale Einreiseanmeldung: Darüber hinaus muss die Einreise nach Deutschland digital erfasst werden. Du findest das Formular hier: digitale Einreiseanmeldung
Bei der Einstufung des Landes als Nicht-Risikogebiet (Inzidenz unter 50), entfallen diese Maßnahmen und eine Rückreise nach Deutschland per Auto, Bahn oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Derzeit werden die Länder wie folgt eingestuft:
- Italien: kein Risikogebiet
- Österreich: kein Risikogebiet
- Schweiz: viele der 26 Schweizer Kantonen sind kein Risikogebiet mehr
Welche Bundesländer, Kantone oder Provinzen wie eingestuft werden, findest du aktuell immer auf der Seite des RKIs
Kannst du dir unter diesen Bedingungen eine Hüttentour vorstellen? Es hat sich in der Zwischenzeit etwas verändert? Oder du hast unter Corona-Bedingungen schon auf einer Hütte übernachtet und kannst berichten, wie es für dich war? Dann hinterlass unbedingt einen Kommentar.
14 Kommentare zu “Aktuelle Corona-Regeln: Hüttenübernachtungen in den Alpen”
Hallo Romy,
vielen Dank für diese Zusammenstellung. Wir überlegen tatsächlich, ob wir im Sommer den Grenzgänger machen sollen. Allerdings weiß ich noch nicht so recht, ob ich mich auf den Hütten dann auch wirklich wohl fühle. Das dumme ist ja, dass man da dann auch übernachten muss und nicht einfach mal eben weiter laufen kann. Mal abwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt.
Liebe Grüße
Anja
Hey Anja,
gut, dass dir der Artikel gleich hilft und ich bin wirklich ungern der Überbringer schlechter Nachtichten, aber der Grenzgänger wird schwierig in diesem Jahr. Ich meine, dass da mindestens 2 Hütten nicht öffnen werden. Schau mal bei Björn von Bergparadiese, der hat sich speziell dem Grenzgänger gewidmet: https://bergparadiese.de/grenzgaenger-2020-so-kannst-du-den-allgaeuer-weitwanderweg-auch-ohne-huettenuebernachtung-machen
Aber diese Zeiten sind ja sehr schnellebig, vielleicht ändert sich ja auch noch etwas.
Liebe Grüße
Romy
Servus!
Danke für den Bericht. Wie heißt denn die schöne Hütte ganz oben im Aufmacher-Foto?
Hey Tom, das ist die Büllelejoch-Hütte in den Sextener Dolomiten, ein wahres Schmuckstück! LG Romy
Wir wollen wieder in Italien wandern gehen und haben uns gefragt, ob wir wieder in unserer Hütte übernachten können. Wir sind alle gesund, nur unser Sohn hatte vor drei Monaten Corona. Aber jetzt ist er wieder genesen und braucht frische Bergluft.
Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Selbstversorgerhütte. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.
Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Hütten. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.
Hey Romy,
vielen Dank für die tolle Zusammenstellung! Letztes Jahr haben wir im August eine Alpenquerung Scharnitz-Sterzing gemacht. Die Corona-bedingten Übernachtungslösungen auf den Hütten waren relativ unproblematisch, obwohl es im Mai noch nicht so optimistisch danach aussah. Daher erwart ich eine ähnliche Entwicklung/Entspannung für dieses Jahr. Es koönnte aber auch sein, dass die 3G-Regel bestehen bleibt, auch wenn bei Fernwandrerungen die Test-Regel auf den Hütten etwas problematisch werden könnte.
Wir werden auf jeden Fall auf den Stübaier Höhenweg gehen. Die Hütten sind gebucht :))
Ich werde mich zwar selbs bemühen, bei den Corona-Regeln für Österreich aktuell zu bleiben. Es wird aber sicher geschätzt, wenn Du hier weiter den aktuellen Stand postest.
Schöne Grüße vom Niederrhein
H.-P.
Hey H.-P.,
ja, letztes Jahr war es gegen Ende des Sommers sehr entspannt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das auch dieses Jahr der Fall sein wird. Ich behalte die Lage im Auge und aktualisiere hier fleißig 😉
Viel Spaß auf dem Stubaier Höhenweg!
Liebe Grüße
Romy
Hallo,
Danke für die Infos. Wir werden den Dolomitenweg Nr. 1 Mitte Juli bewandern. Sämtliche Unterkünfte sind gebucht (Alpenvereinshütten und Berggasthöfe),. Ich werde deine Infos weiter im Auge behalten, um kurzfristig noch reagieren zu können.
Viele Grüße aus Belgien,
Freddy
Liebe Romy,
das ist ein extrem hilfreicher Artikel um sich in all dem Durcheinander zu orientieren- ganz herzlichen Dank für Deine Arbeit, die Du hier rein steckst.
Da sich die Situation nun doch deutlich verbessert hat werden wir uns am Sonntag auf den E5 von Oberstdorf nach Meran wagen. Deine Informationen haben uns bei der Entscheidung extrem geholfen.
Viele Grüße,
Markus
Danke Markus, dann hat sich der Artikel ja gelohnt 😉
Ich wünsche euch eine richtig feine Tour, voller toller neuer Erlebnisse und immer gutem Bergwetter!
Es stimmt nicht, dass alle (auch geimpfte und genesene) bei Einreise nach Italien einen negativen PCR oder Antigen Test vorweisen müssen. Der Green-Pass (geimpft, genesen oder getestet) ist bei der Einreise ausreichend.
Quelle:
https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus/anreise
Hey Roman,
der Artikel ist jetzt nicht mehr aktuell, daher kann es durchaus den ein oder anderen alten Stand geben. Ich hoffe doch, es ist nicht nötig, den Artikel noch fürs nächste Jahr zu aktualisieren, wenn ändert sich dann das Datum ganz am Anfang des Artikels.
Liebe Grüße
Romy